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1.
Vertragsabschluß
Mit der
Anmeldung bietet der Kunde Gottsmann Ferienunterkünfte den Abschluß eines
Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder per Email vorgenommen werden.
Für
Gottsmann Ferienunterkünfte ist die Annahme des Angebotes allerdings nur verbindlich,
wenn dieses schriftlich und mit persönlicher Unterschrift erfolgt.
2.
Bezahlung
Nach
Abschluß des Vertrages wird die vollständige Bezahlung des
Beherbergungspreises bei Anreise und Schlüsselübergabe fällig. Andere
Zahlungsmodalitäten müssen ausdrücklich mit Gottsmann Ferienunterkünfte
vereinbart werden. Bei Überweisungen muss der Behebergungspreis spätestens einen Tag vor Anreise auf dem Konto von Gottsmann Ferienunterkünfte gutgeschrieben sein. Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht möglich. Bei Ankunft ist ein gültiger Ausweis oder Pass zur Datenerfassung vorzulegen. Wird der
Beherbergungszeitraum in beidseitigem Einvernehmen verlängert, ist bei Beginn
des Verlängerungszeitraumes der Anschluß- Beherbergungspreis fällig.
3.
Leistung
Gottsmann
Ferienunterkünfte stellt dem Kunden die vereinbarten Räume in ordnungsgemäßem
Zustand zur Verfügung. Auf eine bestimmte Ausstattung der Räume hat der Kunde
keinen Anspruch. Sofern nicht ausdrücklich bestimmte Räume zugesichert sind,
behält sich Gottsmann Ferienunterkünfte vor, andere Räume zur Erbringung der
ordnungsgemäßen Leistung dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde
hat sich bei Anreise über die Ordnungsgemäßheit der Ausstattung der Räume und
die Funktionstüchtigkeit der entsprechenden Einrichtungen zu vergewissern.
Sofern der Kunde nicht unverzüglich Beanstandungen gegenüber Gottsmann
Ferienunterkünfte vorbringt, gelten die Ausstattung und die
Funktionstüchtigkeit der Räume als gegeben. (Siehe auch Punkt 9)
4.
Rücktritt des Kunden / Stornierung
Sofern
der Kunde aus Gründen von dem geschlossenen Vertrag zurücktritt, die Gottsmann
Ferienunterkünfte nicht zu vertreten hat, fallen folgende Stornierungsgebühren
an:
a)
Stornierung mehr als 60 Tage vor Anreise:
keine
Stornierungsgebühren
b)
Stornierung zwischen dem 60. und 30. Tag
vor
Anreise: 20% des Vertragpreises
c)
Stornierung 30 Tage oder weniger: 60% des Vertragspreises
5.
Rücktritt durch Gottsmann Ferienunterkünfte
In
folgenden Fällen kann Gottsmann Ferienunterkünfte vor Anreise vom Vertrag
zurücktreten oder nach Anreise während der Vertragslaufzeit den Vertrag
kündigen:
a) Ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde oder die zur Beherbergung bestimmten
Personen die Räume von Gottsmann Ferienunterkünfte trotz Abmahnung nachhaltig
unpfleglich behandeln oder sich in groben Maße vertragswidrig verhalten, ist
die sofortige Aufhebung des Vertrages durch Erklärung seitens Gottsmann
Ferienunterkünfte gerechtfertigt.
In diesem
Falle ist die Einbehaltung des Beherbergungspreises bis auf den Wert der
ersparten Aufwendungen so wie derjenigen Vorteile, die sich aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung errungen
lassen gerechtfertigt.
b) Bis zu
4 Wochen vor Anreise
wenn die
Bereitstellung der Räume nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Gottsmann
Ferienunterkünfte deshalb nicht zumutbar ist, weil der Vertrag aus nicht
vorhergesehenen und von Gottsmann Ferienunterkünfte zu vertretenen Gründen
nicht eingehalten werden kann.
In einem
solchen Fall wird Gottsmann Ferienunterkünfte sich bemühen, anderweitig
Unterbringungsmöglichkeiten für den Kunden zu finden.
Sofern
diese Unterbringungsmöglichkeiten vergleichbar sind, ist der Kunde
verpflichtet, eine solche alternative Unterbringungsmöglichkeit zum
vereinbarten Vertragspreis zu akzeptieren.
6.
Änderungen durch den Kunden
Der
Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen der Räume ohne ausdrückliche
Zustimmung von Gottsmann Ferienunterkünfte vorzunehmen. Dies gilt insbesondere
für den Einsatz oder Einbau von Einrichtungen durch den Kunden, gleichgültig
ob mobil oder stationär.
Insbesondere ist der Kunde nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Gottsmann
Ferienunterkünfte berechtigt, eigene Haushaltsgeräte in den Räumen von
Gottsmann Ferienunterkünfte aufzustellen. Dies gilt auch für Heizlüfter o. ä.
Der Kunde
oder die von ihm zur Beherbergung benannten Personen sind vollumfänglich für
eigenmächtige nicht genehmigte Änderungen in den Mieträumen, wie vorstehend
beschrieben, verantwortlich.
7. Nicht
in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der
Kunde aus von Gottsmann Ferienunterkünfte nicht zu vertretenen Gründen
Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf
anteilige Rückerstattung.
8.
Gewährleistung / Haftung
Gottsmann
Ferienunterkünfte haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für das Angebot seiner Leistungen. Die Haftung für Schäden
sämtlicher Art sowohl Körper- als auch Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
Insbesondere haftet Gottsmann Ferienunterkünfte nicht für die von dem Kunden
eingebrachten Sachen und Wertgegenstände.
Es
obliegt dem Kunden in seinem eigenen Interesse hierfür eventuelle
Versicherungen abzuschließen.
9.
Weitere Hinweise
Stellt der Kunde Schäden in den Mieträumen oder an der Einrichtung fest, oder hat einen Schaden verursacht, ist der Kunde verpflichtet, dieses umgehend Gottsmann Ferienunterkünfte mitzuteilen. Für nicht gemeldete Schäden, die nach Abreise des Kunden festgestellt werden, kann der Kunde haftbar gemacht werden. Küchengeräte, Geschirr, Pfannen, Töpfe u.s.w. müssen bei Abreise gespült sein. Der Müll muss nach Kunststoffe, biologische Abfälle und Restmüll getrennt werden. Entsprechende Müllbehälter sind vorhanden.
Nicht gemietete Räume dürfen nicht betreten werden. Änderungen an Einstellungen der Heizanlage sind untersagt.
Wir bitten unsere Kunden um energiesparendes Verhalten.
Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Versehentlich mitgenommene Gegenstände müssen sofort Gottsmann Ferienunterkünfte gemeldet werden. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen.
Mutwillige Sachbeschädigungen werden, wenn der Schaden nicht sofort und in voller Höhe bezahlt wird, zur Anzeige gebracht. Schäden dürfen ausschliesslich durch Gottsmann Ferienunterkünfte behoben werden, oder deren Behebung in Auftrag gegeben werden.
Bei starker Verschmutzung des Objekts beträgt die Endreinigung 50.- EUR (incl. MwSt.). Sollte die Verschmutzung nicht durch koventionelle Art beseitigt werden können, bzw. eine Spezialreinigung / Erneuerung nötig sein, so kann sich der Betrag noch erhöhen.
10.
Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
Der Kunde
ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die
Aufrechnung zu erklären. Dies gilt jedoch nicht für unbestrittene bzw.
rechtskräftig festgestellte Forderungen.
Eine
Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Beherbergung, gleich aus
welchem Rechtsgrund an Dritte, ist ausgeschlossen.
11.
Recht- und Gerichtsstand
Es gilt
deutsches Recht.
Soweit
zulässig, wird als Gerichtsstand Fürth vereinbart.
Der Kunde
verpflichtet sich, vorsorglich aus die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit
eines Fürther Gerichtes zu verzichten.
12.
Salvatoresche Klausel
Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, werden die Vertragsparteien die unwirksame
Bestimmung durch einen dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am
nächtskommende Vertragsbestimmung ersetzen.
Stand: 12 - 2006 / CMSZD |